Grundsteuerreform – Noch nicht eingereicht?

Jetzt aber los! Wir übernehmen das für Sie!

Grundsteuerreform

Eigentum verpflichtet. Als Eigentümer von Grundstücken, Wohnungen, Äckern und/oder anderen Ländereien sind Sie verpflichtet eine Erklärung über Ihre Besitztümer beim Finanzamt einzureichen.

Die Frist hierzu endet jetzt am 31. Januar 2023. Bevorzugt muss die Grundsteuererklärung über das Elster Portal des Finanzamtes eingereicht werden.

Hierbei helfen wir. Gegen eine kleine Beratungsgebühr erledigen wir das gern für Sie.
Auf Wunsch besuchen wir Sie hierfür auch vor Ort.

Ihre Ansprechpartnerin
Manuela Scharschmidt
T: 03381 74 14 740
M: info@immobilien-alma.de

Manuela Scharschmidt

Sie können uns auch gerne Ihre Anfrage über das folgende Formular senden.

Grundsteuerreform – Anfrage